Ihre Rechte
Alle Eisenbahngesellschaften müssen Ihnen die Mitnahme von Fahrrädern ermöglichen, wenn dies im Zug möglich ist. Sie dürfen Ihnen dafür eine Gebühr berechnen.
Sie müssen Ihr Fahrrad auf dem dafür vorgesehenen Platz abstellen. Wenn keine Plätze vorgesehen sind, müssen Sie Ihr Fahrrad im Auge behalten und bestmöglich gewährleisten, dass dieses keine Unannehmlichkeiten oder Schäden verursacht.
In einigen Zügen müssen Sie die Beförderung Ihres Fahrrads vorab reservieren.
Sollten Sie eine Reservierung getätigt haben und der Transport Ihres Fahrrads wird dennoch ohne Begründung abgelehnt, dann haben Sie Recht auf eine Kostenerstattung oder eine anderweitige Beförderung zum Endziel, eine Entschädigung für die eventuell entstandene Verspätung und ein Recht auf Unterstützung. Eine Beschreibung dieser Rechte finden Sie auf der Website.
Ein Eisenbahnunternehmen kann den Transport von Fahrrädern aus den folgenden Gründen verweigern:
• aus Sicherheits- oder Betriebsgründen (bspw. verfügbarer Platz zur Hauptverkehrszeit eingeschränkt, im Zug kein Stauraum für Fahrräder vorhanden);
• wegen des Gewichts und den Abmessungen des Fahrrads.
Die Eisenbahnunternehmen müssen die Transportbedingungen für Fahrräder auf ihrer Website angeben.
Hierzu einige Links. Bitte kontaktieren Sie die Eisenbahngesellschaft, falls Sie nicht die Information finden, die Sie suchen.